Wir setzen die Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften durch!
Auszug aus dem Jugendwahlprogramm zur Landtagswahl 2001
Das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur gesellschaftlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Dieses Gesetz muss jetzt auf Landesebene zügig umgesetzt werden.
Wenn Schwule oder Lesben füreinander Verantwortung übernehmen wollen, dann sollen sie dies auch tun dürfen. Es geht nicht darum, sie gegenüber Eheleuten zu bevorzugen, sondern es gilt der Grundsatz: Gleiche Pflichten – gleiche Rechte! Das fängt bei der Möglichkeit der Eintragung der Partnerschaft auf dem Standesamt an und geht über die Gleichbehandlung im Steuer-, Unterhalts- und Erbschaftsrecht bis hin zum Adoptionsrecht.
Menschen, die sich zu ihrer Homosexualität bekennen, haben es in Deutschland nicht gerade leicht. Noch immer sind sie mit Vorurteilen und Gewaltbereitschaft konfrontiert. Die in Rheinland-Pfalz lebenden 400 000 Lesben und Schwule sind nach wie vor Diskriminierungen in unserer Gesellschaft ausgesetzt. Dies wollen konservative Kreise immer noch nicht wahrhaben. Stattdessen halten sie an ihrem veralteten und von Vorurteilen geprägten Weltbild fest.
Wir treten dafür ein, dass die Landesregierung ein Referat zur Koordinierung der Schwulen- und Lesbenpolitik einrichtet, das auch als Ansprechpartner für Homosexuelle dient. Organisationen von Schwulen und Lesben müssen vom Land finanziell gefördert werden.
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