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Spendenbescheinigung
Wir senden im ersten Quartal jeden Jahres Spendenbescheinigungen nach § 34g EStG für alle Zuwendungen des vergangenen Jahres. Diese Spendenbescheinigung kann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden, für Privatpersonen kann die zu zahlende Einkommenssteuer bis zu einem Betrag von 1650€ (bei Einzelveranlagung) um die Hälfte des Spendenbetrages reduziert werden.
Hinweis: Die Spendenbescheinigungen werden ab einem Betrag von 12€ verschickt, darunter nur auf Anforderung.
Datenschutz
Wir sind gemäß Parteiengesetz § 25 (3) verpflichtet, dem Deutschen Bundestag deinen Namen und Anschrift zur Veröffentlichung zu übermitteln, wenn Deine Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Mandatsträgerbeiträge an die GRÜNE JUGEND bzw. die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesamtwert von mehr als 10.000€ im Jahr übersteigen. Gemäß § 23 Parteiengesetz muss unser Rechenschaftsbericht von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. Dazu sind wir verpflichtet, dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Nachfrage personenbezogene Daten zu übermitteln. Auch das zuständige Finanzamt kann zur Prüfung Einsicht in personenbezogene Daten verlangen.
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