20. April 2026

Der Schlachthofprozess – vom Tierschutzskandal bis zu demokratiegefärdender Klassenjustiz

Antragsteller*in: Moritz Weigslberger (KV Landau)

Forderung:
Aktivisti haben zum ersten Mal Videomaterial, wie Schweine per CO2 betäubt werden, veröffentlicht. Nun wird mit einer Einschüchterungsklage versucht, das Videomaterial wieder aus dem Verkehr zu ziehen und Aktivisti nachhaltig abzuschrecken. Die entscheidende Verhandlung ebendieses Schlachthofprozesses findet am 28. April vor dem Oberlandesgericht Oldenburg statt.


Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz steht an der Seite der Aktivisti und fordert Konsequenzen aus der Veröffentlichung:

  • Die CO2-Betäubung soll perspektivisch verboten werden.
  • Bis dahin soll sich die geplante Videoüberwachung auf Schlachthöfen explizit
    auch auf Gasschächte erstrecken und die Aufnahmen öffentlich zugänglich
    machen.
  • Auf Bundes- und Landesebene sollen unabhängige Tierschutzbeauftragte
    eingerichtet werden, um Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
    vollumfänglich nachgehen zu können. Auf Bundesebene muss die
    Parteiunabhängigkeit wiederhergestellt werden, im Land Rheinland-Pfalz soll
    von der neuen Landesregierung eine Tierschutzbeauftragter als sinnvolle
    Ergänzung zum Landestierschutzgesetz eingeführt werden.

Die GJ RLP solidarisiert sich öffentlich mit den Aktivisti und ruft zur Teilnahme an der Demonstration in Oldenburg am 28. April auf.

Hintergrund:
Die CO2-Betäubung betrifft rund 80% der in Deutschland geschlachteten Schweine – allein 2023 waren es über 33.000.000.
Blackbox CO2-Beteubung:
Während die CO2-Betäubung von Schlachthofbetreiber_innen stets als human dargestellt wird, wirft sie durchaus Fragen auf, wenn man bedenkt, dass der Betäubung der Tiere ein qualvoller und panischer Erstickungskampf von rund 30 Sekunden vorausgeht – bei zu niedriger CO2-Konzentration in der Luft sogar von bis zu 100 Sekunden und mit der Gefahr nachlassender Betäubung, die zu einem Bewusstsein der Tiere bei der Schlachtung führt.
Es ist nicht verwunderlich, dass es viele journalistische Anfragen gab, diesen Prozess aufnehmen und veröffentlichen zu dürfen – so von einem NDR-Journalisten bei zehn großen Schlachthöfen. Doch bis Mai 2024 wurde jede Möglichkeit zu sehen, wie grausam diese Praxis tatsächlich ist, untersagt.

Die ersten Videoaufnahmen aus dem Gasschachacht:
Die Aktivisti Anna Schubert und Hendrik Hassel haben daher im Rahmen einer investigativen Recherche aufgenommen, was tatsächlich im Gasschacht geschieht. Es war das erste Mal, dass solches Bildmaterial veröffentlicht wurde – und der Anblick dieser Grausamkeit ist kaum auszuhalten.
Abschreckung und der Kampf darum, dass die Bilder verschwinden. Obwohl gerichtlich festgestellt wurde, dass das Videomaterial von großem öffentlichen Interesse ist, sehen sich die beiden Aktivisti nun mit Klagen konfrontiert – die Bilder sollen wieder verschwinden und Aktivisti nachhaltig abgeschreckt werden. Für Anna Schubert und Hendrik Hassel kann ihr Einsatz existenzbedrohend teuer werden.
Dieses Vorgehen ist nicht neu: Etwa bei Vorwürfen von sexuellem Missbrauch oder Machtmissbrauch sehen sich häufig finanziell schwach aufgestellte Betroffene Einschüchterungsklagen reicher mutmaßlicher Täter gegenüber. Es folgen hohes finanzielles Risiko, großer zeitlicher und emotionaler Aufwand und geringe Aussichten auf Gerechtigkeit. Dass Einschüchterungsklagen aktuell derart eingesetzt werden können, macht unser Rechtssystem zu einem Pay-to-win-System.

SLAPP-Einschüchterungsklage:
Wie von der unabhängigen No-SLAPP-Anlaufstelle bewertet, liegen nun auch beim
Schlachthofprozess viele Merkmale eines sogenannten “Strategic Lawsuit Against Public
Participation” (SLAPP) vor, zumal die folgenden Merkmale festgestellt wurden:

  • erhebliches Machtungleichgewicht zwischen Einzelpersonen und klagenden
    Unternehmen,
  • überzogener Streitwert von 140.000 €,
  • Doppelstrategie aus Strafanzeige und Zivilklage,
  • der Versuch, journalistisch relevante und per Gericht als authentisch, nicht
    manipuliert und von großem öffentlichen Interesse bestätigte Aufnahmen löschen
    zu lassen.

Was folgt daraus?
Wir als GJ RLP stehen an der Seite der Betroffenen des Schlachthofprozesses – auch, weil das Urteil Auswirkungen auf ähnliche Strafprozesse in der Zukunft haben wird.
Zivilgesellschaftliche Aufklärung darf nicht kriminalisiert werden – unser Rechtssystem muss schützen und darf die Mächtigen und Reichen nicht bevorzugen, geschweige denn sie gar vor den Konsequenzen ihrer Verbrechen bewahren.
Wir lehnen strategische Abschreckungsklagen strikt ab. Zudem fordern wir, dass aus den grausamen Bildern die Anfangs genannten Konsequenzen folgen.

Leichte Sprache
In Deutschland werden viele Schweine getötet.
Fast alle Schweine werden mit Gas betäubt.
Das Gas heißt Kohlendioxid oder kurz CO₂.
Es soll die Tiere ruhig machen, bevor sie sterben.

In Wirklichkeit leiden die Tiere sehr.
Sie bekommen keine Luft mehr.
Sie bekommen Angst und Panik.
Das dauert etwa 30 Sekunden.
Manchmal auch über 1 Minute.
Einige Tiere wachen wieder auf.
Dann sind sie beim Töten wach.

Viele Menschen wollten wissen, wie das genau passiert.
Sie wollten das filmen.
Große Schlachthöfe haben das nicht erlaubt.
Niemand durfte bis 2024 filmen.

Zwei Aktivist*innen haben es trotzdem getan.
Sie heißen Anna Schubert und Hendrik Hassel.
Sie haben mit versteckter Kamera gefilmt.
Man sieht auf den Videos: Den Schweinen geht es sehr schlecht.
Die Bilder sind schwer zu ertragen.

Ein Gericht sagt:
Die Videos sind echt.
Und die Menschen in Deutschland dürfen sie sehen.

Trotzdem wollen die Schlachthöfe die Videos löschen lassen.
Anna Schubert und Hendrik Hassel werden verklagt.
Eine Klage bedeutet: Jemand zieht vor Gericht.
Das kann sehr teuer werden.

Solche Klagen heißen „Einschüchterungsklagen“.
Reiche Firmen benutzen solche Klagen, um Menschen Angst zu
machen. So wollen sie verhindern, dass die Wahrheit bekannt wird.

Wir finden: So darf es nicht sein.
Menschen, die Missstände zeigen, müssen geschützt werden.
Das Recht darf nicht die Reichen bevorzugen.

Wir fordern:

  • Die CO₂-Betäubung muss verboten werden.
  • Solange es sie noch gibt, müssen in Schlachthöfen Kameras hängen.
  • Die Betäubung muss gefilmt werden.
  • Die Videos müssen für alle Menschen sichtbar sein.
  • Unabhängige Menschen im Bund und in den Ländern müssen sich um die Tiere
    kümmern.

Dieser Antrag wurde beschlossen auf der 79. Landesmitgliederversammlung am 11. April 2026 in Vallendar.

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