3. April 2010

Gleich berechtigt – und nicht erst in 20 Jahren!



Beschlossen auf der 24. Landesmitgliederversammlung der GJ-RLP am 17.02.2002 in Mainz

Artikel 3, Absatz 2 unseres Grundgesetzes lautet:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – dies muß in allen Lebens- und Rechtsbereichen endlich in die Praxis umgesetzt werden!

Menschenrechte sind auch Frauenrechte!
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz fordert daher, aktive Maßnahmen zur Gleichberechtigung zu ergreifen und Frauenpolitik konsequent umzusetzen!

Wichtige Aspekte sind hierbei:

  • Der Abbau geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Gesellschaft, Schule und Medien
  • Die Einführung einer Quotenregelung mit zeitlich festgelegten Zielvorgaben
  • Familiengerechte Arbeitszeiten für Frauen und Männer, insbesondere flexiblen Arbeitszeiteinteilungen und das Racht der Teilzeitarbeit, gerade auch in der Führungsebene
  • Ein am tatsächlichen Bedarf orientiertes qualifiziertes, gebührenfreies Kindertagesstättenangebot
  • Die Förderung und Anwendung von Gender mainstreaming, also der die Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung grundsatzpolitischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle normalerweise an politischen Entscheidungsprozessen beteiligten Akteuren einzubringen, als wichtiges zusätzliches Instrument zur Herstellung der Gleichberechtigung
  • Spezifische Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Mädchen und Frauen an Schulen, Hochschulen und im Berufsleben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Der weitere Ausbau von Mentoring-Projekten im Bereich der Schule, Ausbildung, Hochschule und im Berufsleben
  • Gezieltere Frauenförderungsprogramme in Ausbildung, Hochschule und im Berufsleben
  • Finanzielle und gesetzliche Rahmenbedingungen für gleichberechtigte Lebensentwürfe und Rollenmodelle, d.h. der Staat muss hierfür die notwendigen Grundlagen schaffen
  • Durchgreifende Maßnahmen zur Bekämpfung von sexueller, körperlicher und seelischer Gewalt an Mädchen und Frauen, so etwa:
    • Verbesserten Opferschutz und stärkere Unterstützung statt einem Abbau der Notrufe, Frauen- und Mädchenhäuser
    • Stärkere Prävention und Hilfe zur Selbsthilfe durch einen Ausbau der Vorsorge- und Aufklärungsarbeit
    • Intensivere Strafverfolgung
    • Aufenthaltsverbot für Täter im Lebensumfeld der Opfer
    • Konsequentes Vorgehen gegen Gewalt an Frauen, insbesondere der Männergewalt, als öffentliche Aufgabe und gesellschaftliche Verpflichtung
  • Ausbau der Schwangerschaftskonfliktberatung durch:
    • Ein erweitertes Angebot an weltanschaulich-neutralen Beratungsstellen
    • Personelle, finanzielle und institutionelle Aufstockung der Beratungsstellen
    • Schaffung wohnortnaher Einrichtungen
    • Bessere Förderung der Beratungsstellen durch staatliche Mitte
  • Ausbau der Programme für hilfsbedürftige Mütter durch Maßnahmen wie beispielsweise die sogenannte „Babyklappe“ und verbesserte psychologische Beratungsmöglichkeiten für Mütter
  • Vollständige Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten drei Monaten ohne Zwang zur Nennung bestimmter Gründe
  • Bekämpfung des internationalen Frauenhandels, unter anderen durch Zeugenschutzprogramme und intensivere Strafverfolgung
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen für die Gleichstellungsbeauftragten mit mehr Qualifizierungsmöglichkeiten und deren Recht auf Freistellung für Fortbildung


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