Mitbestimmung fördern – Betriebsräte stärken!
Beschlossen auf der 58. Landesmitgliederversammlung in Koblenz, 27.11.2016
Wir erkennen Betriebsräte als eine der wichtigsten Möglichkeiten der Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen an. Deshalb stehen wir solidarisch mit allen Beschäftigten, die sich in Betriebsräten engagieren, oder sich für deren Gründung einsetzen. Versuchen vonseiten der Unternehmen, Betriebsratsgründungen zu blockieren oder durch Einschüchterungen zu verhindern erteilen wir eine klare Absage.
Deshalb fordern wir:
- Die Mindestbeschäftigtenzahl, die zur Gründung eines Betriebsrates nötig ist, herab zu setzen und diese bereits ab 3 Beschäftigten zu ermöglichen
- Garantierte Vertragsverlängerungen für Betriebsrät*innen mit befristeten Verträgen, mindestens für die Dauer der Betriebsratswahlperiode
- Scharfe Sanktionsmaßnahmen gegen Unternehmen und Betriebe, die nachweislich die Arbeit oder Gründung von Betriebsräten erschweren oder blockieren
- Dass Kündigungen in jedem Fall der expliziten Zustimmung der Betriebsräte bedürfen, ebenso wie Entscheidungen über eventuelle Vertragsverlängerungen nach Ablauf von befristeten Verträgen
- Ein Mitsprache- und Vetorecht für Betriebsräte bei sämtlichen Personalentscheidungen im Betrieb
Begründung:
Betriebsräte sind eine der wenigen Möglichkeiten der Arbeitnehmer*innen auf die Umstände, unter denen sie arbeiten, Einfluss zu nehmen. Daher gilt es diese zu stärken.
Leider zeigten in der jüngeren Vergangenheit viele Beispiele, dass vonseiten der Arbeitgeber*innen, gerade im Einzelhandel, die Gründung von Betriebsräten blockiert oder erschwert wird. Auch die Nicht-Verlängerung von Zeitverträgen bei Betriebsrät*innen ist ein gängiges Instrument, um die Arbeit eines Betriebsrates vonseiten der Unternehmensführung zu sabotieren.
Da Arbeitnehmer*innen in der Regel den prozentual deutlich größten personellen Anteil im Betrieb oder Unternehmen darstellen, ist diesen auch ein angemessenes Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht zu erteilen.
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