3. April 2010

Mehr Demokratie wagen – aber richtig!



Beschlossen auf der 39. Landesmitgliederversammlung am 26. Juli 2008 in St. Goar.

Demokratie heißt, sich in seine eigenen Angelegenheiten einzumischen¹

Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz sieht im aktuellen, fast ausschließlich repräsentativ angelegten politischen System der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder die Umsetzung einer wahren Demokratie, in der alle Macht vom Volk² ausgeht, nicht gewährleistet. Die Mängel dieses Systems schlagen sich in einem zunehmenden Vertrauens-verlust der BürgerInnen gegenüber den politischen AkteurInnen und Institutionen nieder, der an rückläufigen Wahlbeteiligungen und schrumpfenden Mitgliederzahlen der Parteien abgelesen werden kann³. Politik(erInnen)verdrossenheit darf nicht als Zeichen gewertet werden, dass die Menschen nicht an politischen Themen interessiert sind, sondern muss als Ausdruck dafür gesehen werden, dass sie das Gefühl haben, keinen Einfluss mehr auf das politische Geschehen zu haben, und dass ihre Anliegen ohnehin nicht berücksichtigt werden – nahezu egal, welche Partei sie wählen. Dass sehr wohl ein Interesse daran besteht, politischen Einfluss auszuüben, lässt sich daran erkennen, dass alternative Formen der unkonventionellen politischen Beteiligung (wie etwa die Teilnahme an Demonstrationen (genehmigt oder ungenehmigt), Unterschriftenaktionen, Hausbesetzungen, Boykott, Gewalt gegen Sachen und Personen usw.) in gleichem Maß zunehmen wie die konventionellen Formen der Beteiligung abnehmen.

Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz strebt daher ein direkt-demokratisches System an, das durch repräsentative Elemente ergänzt werden kann, die jedoch nur der Verwaltung dienen sollen und in denen Delegierte ihrer Basis gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Dieses System soll den Menschen Handlungsspielräume in allen politischen Themenfeldern und auf allen Ebenen einräumen, und ihnen auch die hierzu notwendige Finanzhoheit verschaffen.  Wir wollen die radikale Demokratisierung aller Lebensbereiche, d.h. von Schule, Familie, Betrieb, Wirtschaft, öffentlichen Einrichtungen, uvm. und fordern eine partizipatorische Demokratie. Ihr Ziel ist es, die Mitwirkung möglichst Vieler in möglichst vielen Bereichen zu maximieren und den Menschen konkrete Gestaltungsmöglichkeiten zu geben. Denn nur für wen Demokratie von Anfang an erfahrbar ist, wird auch dazu animiert, sich mit politischen Sachlagen auseinander zu setzen und die notwendige Kompetenz zur Entscheidung zu erlangen. Eine gelebte Demokratie weckt das Interesse an der politischen Mitwirkung, während diese in einem rein repräsentativen System nach und nach verschwindet, da jegliche Verantwortung delegiert wird. Erfahrungen aus der Schweiz und einigen US-Staaten zeigen sogar, dass BürgerInnen langfristiger planen und nachhaltiger mit finanziellen Ressourcen umgehen, weil sie nicht auf schnell sichtbare Erfolge innerhalb der Wahlperiode angewiesen sind. Erfahrungen mit Protestabstimmungen bei Volksentscheiden, wie sie von KritikerInnen der direkten Demokratie angeführt werden, sprechen aus unserer Sicht ebenfalls nicht gegen die Einführung direktdemokratischer Elemente. Wenn die Menschen die Politik, die ihnen nicht gefällt, direkt korrigieren können, sind schließlich Protestabstimmungen bei einem ganz anderen Thema nicht mehr notwendig. Wir fordern daher die Einführung möglichst vieler direktdemokratischer Elemente auf allen Ebenen, für alle politischen Themen und ohne eine Beschränkung der Finanzhoheit. Dabei sind die Entscheidungen an die Menschenrechte und die Grundsätze der nachhaltigen Haushaltsplanung gebunden. Die dreistufige Volksgesetzgebung aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene muss ausgeweitet werden und mit wesentlich niedrigeren Hürden versehen werden. Es muss ein Initiativrecht für die BürgerInnen geschaffen werden, sodass mit einer bestimmten Anzahl von Unterschriften Gesetzesvorschläge direkt eingebracht und abgestimmt werden können. Wir sehen es aus zeitlichen Gründen nicht als praktikabel an, alle Gesetzgebung durch die Volksgesetzgebung durchzuführen. Parlamente sollen daher ein Ort sein, an dem der durch die verschiedenen direktdemokratischen Instrumente entschiedene Willen der Menschen verwaltet und detailliert ausgearbeitet und somit praxistauglich gemacht wird. Die niedrigen Hürden für beispielsweise Volksbegehren, die einen durch die Delegierten ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zur Volksabstimmung stellen lassen können, fungieren so als effektiver Kontrollmechanismus für das Parlament. Bestimmte parlamentarische Entscheidungen, wie etwa der Beitritt zu internationalen Verträgen, finanzpolitische Entscheidungen oder Änderungen an der Verfassung müssen außerdem in einem obligatorischen Referendum zur Abstimmung gestellt werden.

Um zu verhindern, dass gewisse Gruppen sich auf Grund ihres Kapitals Vorteile im öffentlichen Diskurs über einen Gesetzesentwurf verschaffen können und beispielsweise Wirtschaftslobbyverbände die öffentliche Meinung dominieren, muss dafür gesorgt werden, dass alle Gruppen gleiche Chancen bei der Bewerbung ihrer Position erhalten. So sollen z.B. bei lokalen Volksentscheiden sowohl den GegnerInnen als auch den BefürworterInnen die gleiche Anzahl und Größe an öffentlichen Plakatflächen zur Verfügung gestellt werden oder die gleiche Sendezeit für offizielle Werbespots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeräumt werden.

Situation in Rheinland-Pfalz

Aus der rheinland-pfälzischen Landesverfassung:

Artikel 107:

Die Gesetzgebung wird ausgeübt

1. durch das Volk im Wege des Volksentscheids,

2. durch den Landtag.

Auf Länderebene wurden in den 1980er und 1990er Jahren bereits einige direkt-demokratische Elemente in die Verfassungen aufgenommen. In der Praxis ist davon jedoch kaum etwas zu merken. So sah bereits die rheinland-pfälzische Verfassung von 1947 die Möglich-keit eines Volksbegehrens vor. Bis das erste und bisher einzige Volksbegehren in der rheinland-pfälzischen Geschichte zustande kam (1998 zum Buß- und Bettag), dauerte es jedoch ganze 51 Jahre – und scheiterte mit einer Beteiligung von 6,17% deutlich an der 20%-Hürde. Solange demokratische Mitbestimmung aber nur auf dem Papier steht oder lediglich in dekadischen Abständen zur Anwendung kommt, wird kein gesellschaftlicher Wandel hin zu mehr Teilhabe erreicht! Die Gründe für die mangelnde Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten sind vielfältig:

  • Viel zu hohe Hürden
     
    Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2000 zwar seine Quoren auf 300.000 Stimmen, d.h. etwa 10% der Stimmberechtigten bei Volksbegehren gesenkt. In der Schweiz liegen die Quoren für Gesetzesinitiativen durchschnittlich im 2- bis 3%-Bereich. Außerdem ist der Zeitraum von zwei Monaten für 300.000 Unterschriften zu knapp. In Niedersachsen liegt er beispielsweise bei 6 Monaten. Auch gibt es keine freie Sammlung der Unterschriften durch die VertreterInnen des Volksbegehrens, sondern nur den Amtseintrag, bei dem die Stimmberechtigten zu ihrer Gemeindeverwaltung gehen müssen, was eine zusätzliche Hürde darstellt. Da die Unterschriften für ein Volksbegehren lediglich die parlamentarische Behandlung bzw. den anschließenden Volksentscheid ermöglichen und noch keine abschließende Entscheidung darstellen, ist nicht einzusehen, warum die Hürden so hoch sind.
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  • Zu stark eingeschränkte Finanzhoheit und zu viele von der Volksgesetzgebung ausgenommene Themen
     
    Auf Landesebene sind „Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen“ von der Volksgesetzgebung ausgenommen, auf kommunaler Ebene existieren umfassende Negativkataloge, die z.B. den Haushaltsplan, Tarife der Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsbetriebe der Gemeinde, Bauleitpläne und sämtliche Verfahren, für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist, z.B. Planfeststellungsverfahren, von der Volksgesetzgebung ausschließen. Wir sehen nicht ein, warum auf diesen Gebieten den Menschen die Entscheidungskompetenzen abgesprochen werden sollen. Warum sollten die BürgerInnen nicht auch über Abgaben, die sie selber zahlen sollen, verfügen, wenn sie wissen, dass sie einen Einfluss darauf haben, was mit ihren Steuern geschieht? Abgeordnete dürfen schließlich auch über ihr eigenes Gehalt bestimmen. Und natürlich sind auch vom Volk eingebrachte Gesetzesentwürfe nicht von den Grundsätzen der nachhaltigen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgeschlossen.
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  • Zu wenig Aufklärung
     
    Die besten gesetzlichen Möglichkeiten helfen nicht, wenn niemand von ihnen weiß. Die niedrige Rate an eingebrachten Volksinitiativen ist sicherlich neben den abschreckenden Beteiligungshürden auch darauf zurückzuführen, dass ein erheblicher Informationsmangel bei den Menschen über ihre Rechte besteht – und darüber, wie diese umzusetzen sind. Die offizielle Internetpräsenz des Landes Rheinland-Pfalz erwähnt die Möglichkeiten der BürgerInnenbeteiligung überhaupt nicht. Es kann nicht verlangt werden, dass die Menschen ihre Rechte in kompliziert ausgedrückten Gesetzestexten nachlesen müssen.
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Wir fordern daher für Rheinland-Pfalz:

  • Senkung der Beteiligungshürden für die Volksgesetzgebung auf deutlich weniger als 5%, wobei die Hürden für Volksinitiativen und -begehren noch deutlich niedriger sein sollten als diejenigen für Volksentscheide, da bei ersteren noch keine konkrete Entscheidung getroffen wird. Auch wenn dies zunächst paradox klingen mag, werden diese niedrigen Hürden letztendlich zu einer sehr viel höheren Beteiligung als 5% führen, da die Menschen nicht wie bei hohen Hürden von vornherein davon ausgehen, dass der Entscheid ohnehin nicht zustande kommt. Hürden für Volksentscheide sollen eine gewisse Quote an „Ja“- oder „Nein“-Stimmen enthalten, damit nicht diejenige Gruppe, welche mit ihrer Meinung in der Minderheit ist, der Mehrheitsmeinung zur Durchsetzung verhilft, indem sie mit ihren Stimmen dazu beiträgt, die Mindest-Beteiligungsquote zu erreichen.
  • Haushaltshoheit; keine Ausnahmen an Themenfeldern
  • Kombination der direktdemokratischen Elemente mit öffentlichen Anhörungen, Ausweitung des Petitionsrechts, regelmäßige Anhörung von Betroffenen
  • bessere Aufklärung über die Rechte der BürgerInnen: Dazu müssen Kampagnen gestartet und Material erarbeitet werden, und in allen öffentlichen Verwaltungen und auf deren Internetseiten sowie in den Schulen müssen verständlich aufbereitete Informationen zu finden sein
  • Mitbestimmung für alle! Ob AsylbewerberInnen oder Kinder, wer in einer bestimmten Region lebt muss auch bestimmen dürfen, was dort passiert. Das Recht auf  Mitbestimmung darf nicht an solchen willkürlichen Grenzen Halt machen.

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¹ Zitat von Max Frisch
² Anmerkung: wir lehnen die Existenz eines „Volkes“ im Sinne einer Schicksalsgemeinschaft aller in einem Land geborenen Menschen ab. Das Wort „Volk“, beispielsweise bei „Volksabstimmung“, wird von uns nur mangels sprachlicher Alternativen verwendet und ist zu verstehen als diejenigen Menschen, die in einer Gesellschaft auf einem bestimmten geographischen Gebiet zusammenleben, unabhängig von ihrer ursprünglichen Herkunft.
³ vgl. z.B. http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/vertrauen-in-demokratie-schwindet/



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