Lebe, wie du willst: Selbstbestimmt, gleichberechtigt und frei!
Beschlossen auf der 61. Landesmitgliederversammlung in Mainz, 14.04.2018
Die Grüne Jugend streitet für ein selbstbestimmtes Leben für alle!
Wir setzen uns für echte Gleichberechtigung und das Recht auf individuelle Selbstbestimmung ein.
Wir wollen, dass alle frei und selbstbestimmt darüber entscheiden können, wie sie sich kleiden, ob und mit wem sie Sex haben, welche Lebensentwürfe sie für sich wählen, ohne in Armut leben zu müssen und ohne Stigmatisierung ausgesetzt zu sein.
Körpernormen: Stop commenting my body!
In Medien und der Gesellschaft werden häufig Körpernormen vermittelt, die selten der Realität entsprechen, sondern die im Gegenteil sogar Gesundheitsgefahren darstellen können. Kindern und Jugendlichen wird schon früh von ihrem Umfeld vermittelt, welche Körper gesellschaftlich akzeptiert werden, und welche nicht. Durch Bildbearbeitung veränderte Abbildungen von Menschen sind sind in der Werbung omnipräsent. Mit unnatürlich schlanken und unerreichbaren Proportionen wird ein ungesundes Bild als Norm vermittelt. Normale Körperproportionen werden als unakzeptabel dargestellt. Dies bleibt nicht ohne Folgen. Es führt dazu, dass junge Menschen, oft insbesondere junge Mädchen, schon in der Unterstufe anfangen, Diäten zu machen, die insbesondere für Heranwachsende gefährlich sind. Essstörungen und psychische Probleme sind ebenso Folgen dieser unrealistischen Körpernormen.
Die Gesellschaft muss die freie und aufgeklärte Entfaltung der Persönlichkeit, des Selbstvertrauens und der Autonomie von allen Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben. Diese werden durch die Symptome des Schlankheitswahns behindert. Es sollte daher Aufgabe von Politik und Gesellschaft sein, diese negativen Einflüsse zurückzudrängen.
Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz ein ähnliches Modell wie in Frankreich, bei dem Werbung mit bildbearbeiteten Menschen als solche gekennzeichnet werden muss. Dies fördert die Transparenz inwieweit Körpernormen erreichbar oder überhaupt realistisch sind. Ebenfalls sollte eine frühe Aufklärung über ungesunde Körpernormen in allen Bereichen gefördert werden.
Vielfalt in die Schulen!
Schulen als Bildungseinrichtungen haben die Aufgabe, Kinder auf das spätere Leben vorzubereiten und ein möglichst großes Spektrum an Wissen und Kompetenzen zu vermitteln. Dazu gehört auch, dass Schüler*innen umfassend über vielfältige und bunte Lebensweisen aufgeklärt werden. Themen wie nicht Cis*Heterosexuelle Aufklärung sind leider trotzdem selten in Lehrplänen zu finden. Dies kann zu Unwissen und Voreingenommenheit in der Gesellschaft führen.
Durch eine Verbesserung der Lehrpläne in den Bereichen Biologie (Sexualkunde) aber auch im Ethik- und Geschichtsunterricht können wir durch die Behandlung von Themen, wie sexuellen Identitäten, queeren Lebensweisen oder der Geschichte der queeren Bewegung Vorurteile überwinden und für mehr Akzeptanz in der Gesellschaft sorgen. Gerade das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017, das besagt, dass die aktuelle Regelung zur Geschlechtseintragung verfassungswidrig ist, unterstreicht nochmal eindeutig, dass unser Grundgesetz mehr als zwei Geschlechter kennt. Das Urteil darf aus der Sicht der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz jedoch nicht ausschließlich dazu dienen, die stattliche Erfassung des Personenstands zu verändern, sondern sollte ein gesamtgesellschaftliches Umdenken zu Folge haben. Deshalb müssen sexuelle Vielfalt und Identitäten sowie queere Lebensweisen auch umfasssend in den Lehrplänen von Rheinland-Pfalz berücksichtigt werden. Die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz fordert daher die Landesregierung, insbesondere das Familien- und das Bildungsministerium, auf, den Aktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ gemeinsam mit gesellschaftlichen Initiativen um ein Konzept zur Vielfaltspädagogik in Schulen zu erweitern. Dieses Konzept soll unter anderem Maßnahmen enthalten, wie sexuellen Identitäten und Vielfalt sowie queere Lebensweisen, die über das binäre Geschlechtssystem hinausgehen, interdisziplinär in den Schulunterricht integriert werden. Außerdem soll das Konzept regelmäßige Besuche und Workshops von queeren Initiativen in Schulen fördern und sicherstellen, dass Vertrauenslehrer*innen der Schulen kontinuierlich für die Themen sexuelle Vielfalt und queere Lebensweisen sensibilisiert und geschult werden.
Sexarbeit enttabuisieren!
Wir fordern die Enttabuisierung von Sexarbeit. Hierzu gehört auch krankenkassenfinanzierte Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderung.
Das 2017 erlassene Prostituiertenschutzgesetz ist nicht Schutz, sondern Kontrolle und Überwachung. Ziel sei es, Zwangsprostitution zu verhindern. Wer aber zur Prostitution gezwungen wird kann auch zu einem 30 Minütigen Gespräch gezwungen werden. Mit der Wiederholungspflicht alle 2 Jahre entwickelt sich ein Spießrutenlauf, aber auf keinen Fall das nötige Vertrauen für eine tatsächliche Beratung.
Opfer von Menschenhandel sind tatsächlich häufig angemeldet. Dies erweckt den Anschein der Legalität, nicht aber den der Verfolgung der Straftat Menschenhandel. Was auf die Opfer nicht gerade so wirkt als ob ihnen geholfen wird, sondern eher, dass es rechtens ist.
Die Zwangsanmeldungen mit Ausweis erzeugen häufig Ängste vor einem Outing. Die Folge: illegales Arbeiten ohne Zugang zu Hilfsangeboten.
Auch eine Körperliche Untersuchung ist Teil der Anmeldung. Die Menschen können sich also nicht nur nicht aussuchen bei welchem Arzt sie untersucht werden, sie können, ohne ihren Beruf aufzugeben, dem ganzen auch nicht wiedersprechen und sind so in dem Zwang einer körperlichen Untersuchung, was definitiv gegen die Selbstbestimmung geht.
Das Prostitutionsschutzgesetz sorgt für mehr Bürokratie und stößt gerade bei Sexarbeiter*innen auf Unverständnis.
Vertrauensvolle Beratung kann nur auf freiwilliger Basis angenommen werden. Die kurze Zeit bei der Anmeldung ist hier weder zeitlich noch vom Konzept her sinnvoll. Wesentlich hilfreicher wäre eine Unterstützung von Beratungsstellen, zu der die Betroffenen selbstständig und freiwillig kommen. Ebenso Stellen, die die Betroffenen kennen und im Notfall auf sie zukommen können. Das Ganze muss auf Basis von Vertrauen funktionieren und muss folglich fernab von Kontrollen und Bescheinigungen sein.
Die Bekämpfung von Menschenhandel und sexualisierte Gewalt ist unser Ziel. Deshalb muss es möglich sein, sich vertrauensvoll an Beratungsstellen, aber auch staatliche Stellen wenden zu können. Dies ist nicht möglich, wenn Prostitution tabuisiert und ein Anliegen der Beratung das nachprüfen, ob sich der/die Sexarbeiter*in strafbar gemacht hat, ist.
Alles in allem führt das Gesetzt nur zu mehr Bürokratie und dadurch vor allem bei Sexarbeiter*innen mit geringen Deutschkenntnissen zu mehr Unverständnis, als zu helfen und zu unterstützen.
Daher fordern wir eine größere Unterstützung von Beratungsstellen, unabhängig von der Anmeldung als Prostituierte. Ebenso wichtig ist es, dass diese Stellen für alle erreichbar sind. Lokale Stellen, ebenso wie mobile, regelmäßig an gleichen Plätzen aufzufindende, Hilfestellen sind eine Möglichkeit.
Reproduktive Rechte: Mein Bauch gehört mir!
Die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz tritt für das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung ein.
Wir fordern daher die Streichung des §219a StGB (Verbot der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche). Es kann nicht sein, dass die sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche und das Ausweisen als eine angebotene Behandlung, ein Straftatbestand ist.
Daher braucht es eine neue Regelung, die eine professionelle Aufklärung zu Orten der Durchführung, rechtlichen Fragen und medizinischen Aspekten gewährleistet.
Wir fordern die Ausweitung von Schwangerschaftskonfliktberatung. Termine müssen zeitnah zur Verfügung stehen und die Beratung objektiv und nicht interessensgeleitet sein.
Ebenso wenig darf es nicht sein, dass Menschen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen, gesellschaftlicher Diskreditierung über sich ergehen lassen müssen.
Queere Rechte
Für die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz sind die Akzeptanz und Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter und Queer (LSBTIQ) als Menschenrechte
selbstverständlich. Wir kämpfen für eine offene Gesellschaft, in der LSBTIQ die gleichen Freiheiten und die gleiche Anerkennung haben. Der Grundsatz der Gleichheit aller Menschen ist uns wichtig, unabhängig von Alter, Behinderung, Religion, Herkunft, sexueller oder geschlechtlicher Identität. Deswegen kämpfen wir für den Abbau von Barrieren in jeder Form und echte Gleichberechtigung für alle.
Mit dem Beschluss der Ehe für alle, die auf einer Bundesratsinitiative aus dem Familienministerium von Irene Alt und Anne Spiegel basiert, wurde im vergangenen Jahr ein großer Schritt in die richtige Richtung gemacht. Mit der Gewährung von dem Recht auf Ehe für alle wird die Akzeptanz gestärkt und gleiche Rechte gegeben.
Wir fordern weiterhin die Einführung eines Familienvertrages, bei dem allen, die füreinander Verantwortung übernehmen wollen, dies ermöglicht wird.
Trotzdem ist es noch ein langer Weg zur Gleichberechtigung. Viele Kleine und Große Dinge sind einfach noch nicht erreicht.
Das Transsexuellengesetz ist ein großes, chaotisches, schlecht gemachtes Gesetz und sicher keine tatsächliche Hilfe oder Unterstützung. Durch Schritte wie die Pflicht eines psychiatrischen Gutachtens um einen medizinischen Angleichungsprozess anfangen zu können, aber auch nur, um offiziell den Namen oder das eingetragene Geschlecht ändern zu können, sind Transpersonen gänzlich dem Wohlwollen der beteiligten Personen ausgesetzt. Genauso steht dies entgegen dem Recht auf freie Selbstentfaltung und der Annahme, dass alle Menschen über ihre Geschlechterzugehörigkeit selber bestimmen können.
Ein immer noch verstecktes und unbekanntes Thema ist die Genitaloperation bei intersexuellen Kindern. Häufig werden schon intersexuelle Säuglinge nicht medizinisch notwendigen Operationen unterzogen, nur um ihre Genitalien eindeutig männlich oder weiblich zu formen. Das Ganze passiert nur mit dem Einverständnis der Eltern, nicht aber dem der Kinder. Dadurch wird das Selbstbestimmungsrecht klar verletzt.
Solange Menschen nicht klar, mit ausdrücklichem Wunsch einer Genitaloperation zustimmen, sollten diese Operationen nicht mehr durchgeführt werden.
Deshalb fordern wir die Streichung des Transsexuellengesetzes und der Ausarbeitung eines neuen, inklusiven und auf den Interessen der Betroffenen Menschen basierendem Gesetzes. Im Bundesrat hat unsere Ministerin Anne Spiegel eine Initiative für die dringend notwendige Reform des Transsexuellengesetzes gestartet. Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits in der letzten Legislatur einen Gesetzentwurf zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität, das Selbstbestimmungsgesetz, in den Bundestag eingebracht. Dieser Entwurf sollte das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Zentral ist darin der Respekt vor der Geschlechtsidentität der Menschen. Das ist ein urliberales Anliegen. Das Recht muss für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Gesetze.
Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen weiterhin von der Krankenkasse übernommen wird.
Auch der Ausbau an Beratungsstellen muss vorangetrieben werden und Pädagog*innen im Umgang mit Transsexuellen Kindern geschult werden.
Wenn queere Personen von sexueller oder häuslicher Gewalt betroffen sind, haben sie häufig keine oder nur wenig Anlaufstellen. Es ist wichtig, dass es flächendeckend geschützte und professionelle Unterkünfte oder Anlaufstellen für queere Menschen gibt. Wir fordern mehr Geld für diese Unterkünfte und Anlaufstellen, auch in Miteinbezug von queeren Flüchtlingen und ihren Problemen.
Die Dunkelziffer über Straftaten gegen LSBTIQ ist laut Expert*innen hoch. Dies liegt daran, dass zum einen die Polizei einen homo- oder transphoben Hintergrund erkennen müssen. Oft werden die Straftaten auch nicht angezeigt, manchmal fürchten die Betroffenen eine weitere Stigmatisierung. Zudem gelangen viele Fälle von Gewalt aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität nicht in die Polizeistatistik des Bundes. Oft kommen sie gar nicht erst zur Anzeige. Manche Fälle werden in den Polizeidienststellen nicht als homo, bi, trans*- und interphob erkannt und als anderweitige Delikte fehlinterpretiert. Es gibt zudem für solche Straftaten keine spezielle Kategorie in den Polizeistatistiken. In den Statistiken des Bundes tauchen sie nur als „Politisch
motivierte Kriminalität“ im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ auf. Um die immer noch bestehende Homo-, Bi-, Trans*- und Interphobie transparent und strukturell sichtbar zu machen müssen Straftaten, ob psychischer oder physischer Gewalt, in der polizeilichen Kriminalstatistik gesondert geführt werden. Diese müssen registriert, dokumentiert sowie strafrechtlich verfolgt werden. Rheinland-Pfalz muss sich für eine bundesweite Reform der Kategorisierung in der Polizeistatistik einsetzen. Dies soll im engen Austausch mit der Polizei mitsamt ihrer wertvollen Erfahrungsbasis geführt werden um eine zielführende Kooperation zu ermöglichen.
Außerdem muss Artikel 3 im Grundgesetz mit seinem Grundrechtsschutz vor Diskriminierung ausgeweitet werden. Aktuell umfasst dieser Artikel noch nicht die „sexuelle Identität“ als Schutzgrund vor Diskriminierung. Das Land Berlin mit dem grünen Justizsenator Disk Behrendt bereitet zu dieser Erweiterung des Grundgesetzes gerade eine Initiative im Bundesrat vor. Die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, eine solche Bundesratsinitiative zu unterstützen.
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