28. Oktober 2014

Kennzeichnung von Allergenen in Medizinprodukten und Lebensmitteln



Beschlossen auf der 53. Landesmitgliederversammlung in Trier, 26.10.2014

Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz möge beschließen, dass darauf hingewirkt wird,
die entsprechend einschlägigen Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene und auf Europäischer Ebene zu ergänzen, sodass bei Lebensmitteln, sowie medizinischen Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln alle Inhaltsstoffe einzeln angegeben werden müssen. Dies gilt auch für Stoffe, die bei der Produktion mit den oben genannten Produkten in Kontakt kamen.
Damit sollen Menschen, die auf bestimmte Stoffe allergisch reagieren, die Möglichkeit haben, zu erkennen, ob sie ein Produkt zu sich nehmen können, ohne z.B. einen allergischen Schock zu erleiden.



← zurück