5. Mai 2015

Gleiches Arbeitsrecht für alle – keine kirchliche Willkür



Beschlossen auf der 54. Landesmitgliederversammlung in Koblenz, 17.04.2015

Wir lehnen das kirchliche Arbeitsrecht, den sogenannten „Dritten Weg“ ab. Dieses unterbindet die Bildung von Betriebsräten, die Vertretung der Beschäftigten durch Gewerkschaften und das Streikrecht. Betriebe unter kirchlichen Trägern stehen unter vollem Wettbewerb des Marktes, es geht genau wie in Privatbetrieben um Wirtschaftlichkeit, welche oft über Lohnsenkungen und die Ausgliederung von Arbeitsbereichen, sowie Leiharbeit erreicht werden soll. Demgegenüber stehen bei kirchlich getragenen Betrieben jedoch die Verweigerung des Arbeitskampfes und fehlende bindende Tarifverträge.
Außerdem sehen wir ein Problem im Loyalitätsprinzip, welches es gerade der römisch-katholischen Kirche ermöglicht, Mitarbeiter*innen aufgrund privater Lebensumstände zu kündigen.



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