Eine Spätikultur für Rheinland-Pfalz
Beschlossen auf der 62. Landesmitgliederversammlung in Koblenz, 13.10.2018
Nach aktuellem Ladenöffnungszeitengesetz müssen Kioske in Rheinland-Pfalz genau wie Supermärkte stets um 22 Uhr schließen. Viele Kioske, die Menschen nach 22 Uhr noch ein Getränk oder Süßwaren mit auf den Weg verkaufen möchten, verstoßen so gegen das Ladenöffnungszeitengesetz. Für die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz gehören Spätis oder auch Nachtkioske jedoch zu einer urbanen Kultur dazu. Viele urbane Viertel werden durch Spätis kulturell mitgeprägt. Die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz registriert, dass viele Kioskbesitzer ihre Geschäfte gerne länger als 22 Uhr öffnen möchten. Sie stehen auch in direkter Konkurrenz zu Tankstellen und Trinkhallen, die laut dem Ladenöffnungszeitengesetz länger öffnen und auch Waren verkaufen dürfen.
Wir möchten Kioskbetreibern, die nach aktueller Rechtslage um 22 Uhr schließen müssen, die Möglichkeit geben, ihre Kioske legal über 22 Uhr hinaus zu öffnen, und so in Rheinland-Pfalz eine Spätikultur ermöglichen und etablieren. Daher strebt die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz eine Novellierung des Ladenöffnungszeitgesetzes an. Wir möchten eine Rechtsform für sogenannte „Spätis“ schaffen, die von den infrastrukturellen Anforderungen her zwischen einem Kiosk und einer Trinkhalle liegt. Spätis sollen in der neuen Rechtsform bis 03 Uhr geöffnet haben dürfen. Spätibetreiber müssen aber anders als bei Trinkhallenbetreibern zum Beispiel keine Toilette oder (Steh-) Tische einbauen müssen, damit sie über 22 Uhr hinaus öffnen können. Diese neue Rechtsform ermöglicht es Kioskbetreibern, auch ohne den Umbau ihres Kioskes zu einer Trinkhalle, ihren Kiosk als Späti über 22 Uhr hinaus bis 03 Uhr zu betreiben. Spätibetreiber sollen dafür sorgen, dass es in direkter Umgebung des Spätis sauber bleibt. Deshalb müssen sie in unmittelbarer Umgebung einen Mülleimer installieren.
Die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz lehnt aber eine grundlegende Liberalisierung des gesamten Ladenöffnungszeitengesetzes ab, da dies zu Lasten vieler Arbeitnehmer*innen von Supermärkten gehen würde.
Die Landesmitgliederversammlung beauftragt die Antragsteller*innen, diesen Beschluss in die Grüne Partei zu tragen und sich für dessen Umsetzung einzusetzen.
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